ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

  1. Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen (AVLB) sind ein fester Bestandteil aller Verkaufs- und Lieferverträge, die zwischen Incomsa SA und den Kunden abgeschlossen werden. Die allgemeinen Bedingungen des Bestellers finden keine Anwendung, auch nicht, wenn die Besteller auf diese Bedingungen verweisen. Die aktualisierten AVLB werden bei den Angeboten, den Preislisten und auf der Webseite www.incomsa.ch veröffentlicht Etwaige Änderungen und/oder Ergänzungen der vorliegenden AVLB erfordern zwangsläufig die Schriftform.
  2. Die Lieferungen und die etwaigen Leistungen sind in der Bestellbestätigung in umfassender Weise aufgeführt. Incomsa behält sich das Recht vor, die Bestellmenge um einen Prozentsatz zwischen +/- 10% (zehn) zu ändern, damit die entsprechende Menge den Standardverpackungen entspricht.
    Andere Änderungen, als jene, die im vorgehenden Abschnitt erläutert werden, müssen schriftlich mitgeteilt und schriftlich vom Kunden angenommen werden.
  3. Die in den Prospekten und Katalogen enthaltenen Angaben sind nicht verbindlich. Die Angebote sind bis zur schriftlichen Bestellbestätigung durch Incomsa SA an den Kunden nicht als verbindlich zu betrachten. Auch die vom Kunden aufgegebenen Bestellungen sind nur unter der Berücksichtigung der entsprechenden geltenden AVLB und nur nach der ausdrücklichen schriftlichen Annahme durch Incomsa SA gültig.
  4. Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt des Erhalts der Bestellung in Kraft sind, Incomsa SA behält sich jedoch das Recht vor, diese anzupassen, wenn sie durch die Marktbedingungen zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung Schwankungen erlitten haben. Der Kunde wird immer schriftlich über etwaige Preisänderungen informiert, die bei der Rechnungsstellung erforderlich sein sollten. Die Listenpreise verstehen sich ausschliesslich gesetzlicher MwSt.
  5. Incomsa behält sich das Recht vor, bereits bestätigte Bestellungen aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen oder höherer Gewalt zu stornieren.
    Die Lieferfristen dienen ausschliesslich der Information, insofern soweit Hinderungsgründe eintreten, die Incomsa SA trotz angemessener Bemühungen nicht vorhersehen kann. Die Nichteinhaltung von Lieferdaten und- fristen räumt dem Kunden keinen Anspruch auf Schadenersatz ein.
  6. Alle Rechnungen müssen innerhalb der Fristen, die auf den jeweiligen Rechnungen angegeben sind, beglichen werden.
    Bei Nichtzahlung im festgelegten Zeitraum ist der Kunde verpflichtet, ab dem Fälligkeitsdatum Verzugszinsen zu bezahlen, ohne dass dazu eine formelle Mahnung von Incomsa SA erforderlich wäre.
  7. Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, gehen die Nutzen und Risiken beim Ausgang der Waren aus dem Lager von Incomsa auf den Kunden über.
    Der Versand erfolgt auf Risiko und Gefahr des Kunden. Incomsa organisiert den Transport der Ware nach eigenem Ermessen, wobei sie im Rahmen des Möglichen die besonderen Bedürfnisse des Kunden berücksichtigt. Sämtliche Kosten für Versand und zusätzliche Leistungen im Bereich der Logistik gehen zulasten des Kunden, sofern es sich nicht um Kosten der Nacherfüllung aufgrund von Mängeln handelt.
  8. Der Kunde muss die gelieferte Ware und die entsprechende Rechnung rechtzeitig überprüfen und unverzüglich jedweden Mangel in Bezug auf die Produkte, Dienstleistungen und/oder Fehler bei der Rechnung beanstanden. Dies hat spätestens innerhalb von 8 (acht) Tagen ab dem Erhalt der Produkte oder der Rechnung oder der Erbringung der Dienstleistungen zu geschehen. Etwaige versteckte Mängel müssen sofort nach deren Entdeckung beanstandet werden.
  9. Incomsa SA garantiert, dass die gelieferten Produkte bei der Herstellung frei von Mängeln und Fehlern sind.
    Die Garantie ist jedoch nur unter der Voraussetzung gültig, dass das Produkt in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Verwendungszweck, für den es bestimmt ist, angewandt, gehandhabt und aufbewahrt wird, sowie auch gemäss den allfälligen spezifischen Anweisungen von Incomsa SA. Die Garantierechte müssen schriftlich geltend gemacht werden, mit der Angabe des Kaufdatums und einer detaillierten Beschreibung des Mangels. Bei nachgewiesenen Mängeln hat der Kunde Anspruch auf Umtausch der Ware. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen, insbesondere ausgeschlossen sind der Schadenersatzanspruch, die Kürzung der Rechnung und/oder der Rücktritt vom Vertrag.
  10. Incomsa SA behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen vorzunehmen.
  11. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Schweizer Recht und bei Streitigkeiten, die aus der Ausführung und/oder Auslegung des Vertrags hervorgehen, ist das Gericht von Mendrisio zuständig.